5.1. Geschwindigkeitsbegrenzungen
Um den Rasern in der Siedlung und in der Fichtelgebirgsstraße Einhalt zu gebieten, wurde durch Unterschriftensammlungen die Errichtung von Zonen-Geschwindigkeits-Beschränkungen von 30 km/h erreicht. Entsprechende Schilder wurden im Juli 1986 aufgestellt.
Um die reinen Anliegerstraßen in der Siedlung Laineck sicherer zu machen, insbesondere um Kindern die Möglichkeit zu geben sich (relativ) gefahrlos im Bühlweg, Leiteweg und Hangweg bewegen zu können und das Gefahrenpotenzial enger unübersichtlicher Kurven und Grundstückseinfahrten zu verringern, wurde nach Durchführung einer weiteren Unterschriftenaktion bei der Stadt Bayreuth die Einrichtung einer verkehrsberuhigten Zone (Schrittgeschwindigkeit und eingeschränktes Halteverbot außerhalb markierter Stellplätze) beantragt. Diese wurde im Jahr 1996 festgesetzt.
5.2. Radweg Hölzleinsmühle – Laineck
Der Verein für Gartenbau und Landespflege e.V., verantwortlich für den Bau des Fuß- und Radweges entlang des Roten Mains vom Volksfestplatz bis zur Hölzleinsmühle, erhielt auch den Auftrag, den Weg nach Laineck zur Anbindung des Rad- und Fußweges an der Steinach (Walkmühle-Fuß Rodersberg) fortzuführen.
Erste Planungen sahen vor, den Weg von der „Alten Steinernen Mainbrücke“ durch die Flutbrücke der Autobahn, am südlichen Ufer des Roten Mains entlang zur hölzernen Brücke beim Zusammenfluss von Warme Steinach und Roter Main auf die Ortsverbindung zwischen Laineck und St. Johannis zu bauen. Man wollte damit das „Mausloch“ (Autobahndurchlass bei der Hölzleinsmühle) – eng, lang, niedrig – meiden. Allerdings würde der geplante Rad- und Fußweg weitab einer Bebauung entstehen.
Eine Eingabe der Siedlergemeinschaft Laineck mit dem Wunsch, den Rad- und Fußweg durch das „Mausloch“ und nördlich am „Heiligen Bühl“ (im Sprachgebrauch: „Hühnergräbla“ oder „Hofmannshügel“) unterhalb der Bebauung des Hangweg entlang zur Fichtelgebirgsstraße zu führen, wurde am 13. März 1984 im Stadtrat Bayreuth positiv entschieden.
Bei der offiziellen Einweihungsfeier am 06.06.1986 hielt Bürgermeister Überla die Festrede. Bei Brotzeit, Bier und Blasmusik wurde insgesamt 3 Tage gefeiert.
5.3. Bundesautobahn A9
Der erste Hinweis auf den Bau der Autobahn findet sich im Bayreuther Tagblatt vom 23.06.1933: „… Im Ganzen sind fünf große Durchgangslinien geplant, von denen die Nord-Süd-Verbindung Stettin – Berlin – Leipzig über Hof und Bayreuth nach München führen wird…“
Die in den Jahren 1934 bis 1937 erbaute Autobahn konnte nach der Grenzöffnung im Jahre 1989 das sprunghaft angestiegene Verkehrsaufkommen und die erwartete weitere Zunahme nicht mehr bewältigen. Ihre baulichen und trassierungstechnischen Mängel (zu enge Kurvenradien, fehlende Standstreifen und bis zu 8% Steigungen) führten zu wesentlich mehr Staus und Unfällen als bei anderen Autobahnen.
Deshalb wurde vom Bundesminister für Verkehr der sechsstreifige Ausbau der A9 von Nürnberg bis Berlin als Verkehrsprojekt Nr.12 in die Liste der „Verkehrsprojekte Deutsche Einheit“ aufgenommen.
Im Jahre 1995 erfolgte die erste Auslegung der Pläne. Die Siedlergemeinschaft startete eine Unterschriftenaktion und erhob schriftliche Einwendungen hauptsächlich wegen Verbesserung des aktiven und passiven Lärmschutzes, Bepflanzung der Einhausung sowie Verkehrsführung im verkehrsneuralgischen Bereich Bernecker- / Warmensteinacher Straße, Eisenbahnlinie Bayreuth – Warmensteinach – Carl-Benz-Straße.
Bei einer öffentlichen Anhörung vom 18. bis 20.2.1997 konnten die Betroffenen – die Stadt Bayreuth mit Herrn OB Dr. Dieter Mronz, die Bürgerinitiative „Schutz vor der Autobahn“ mit Herr Jost und Herrn Dr. Faulhammer, die Siedlergemeinschaft sowie weitere betroffene Bürger ihre Einwände geltend machen.
Der Protest hat sich gelohnt: der Einsatz von „Flüsterasphalt“, aufwändige Lärmschutzkonstruktionen, die verglaste Brücke über den Main und besonders die Einhausung haben die Lebens- und Wohnqualität der Siedler erheblich verbessert.
In einem vorbereitenden Gespräch mit OB Dr. Dieter Mronz am 10.11.2004 und in einer Mitgliederversammlung am 12.01.2005, an der auch Vertreter der westlich gelegenen Kleingartenkolonie teilnahmen, wurden mit Vertretern der Stadt Bayreuth die Möglichkeiten der Oberflächengestaltung der auf der Einhausung entstehenden Grünfläche diskutiert. Für eine direkte Verbindung durch einen Fußweg vom Bühlweg zum dort entstehenden Wegenetz konnte leider keine Einigung gefunden werden.
Am 20.11.2006 erfolgte die Abschlussfeier der Gesamtfertigstellung der A9 in der Nähe der Einhausung.
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5.4. Hochspannungsleitung
Die Hochspannungsleitung (ursprünglich 110 kV und 20 kV) wurde bereits in den 30er Jahren über die bestehende Siedlung Laineck verlegt.
Ein Vertrag wurde mit den Siedlern nicht abgeschlossen. Eine Eintragung im Grundbuch erfolgte nicht.
Wegen einer Baumaßnahme der BELG (Vorgänger von E.ON) im Jahre 1974/1975 sollte der vertragslose Zustand beendet werden. Die BELG stellte bei der Stadt Bayreuth als damalige Eigentümerin der Grundstücke Antrag auf Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zur Sicherung der Leitung.
Die Siedler befürchteten, dass durch die Festschreibung Nachteile bei der Nutzung der Grundstücke, insbesondere bei evtl. Um- oder Anbauten entstehen könnten. Eine mögliche Beeinträchtigung durch Elektrosmog war damals in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt und auch bei den Überlegungen kein Thema.
Die Angelegenheit wurde seinerzeit in mehreren Versammlungen erörtert, es stellte sich heraus, dass die Zustimmung nicht verweigert werden kann bzw. nicht sinnvoll wäre, weil der Ist-Zustand nicht mehr verändert werden könne. Es gelang jedoch dem damaligen Siedlervorstand Jörg Heimler, Zugeständnisse seitens der BELG zu erreichen: Die BELG erklärte sich bereit, die Leitungsmasten zu erhöhen, so dass eine Unterbauung der Leitung bis 9,50 m möglich wurde.
Nach Abschluss der Arbeiten wurde am 25.08.1976 ein Vertrag über die Bestellung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der BELG abgeschlossen.
Die Grundbucheintragung erfolgte im Februar 1979 für die 110/20 kV-Freileitung. Die Unterbauungsmöglichkeit bis zur Höhe von 9,50 Meter wurde darin festgeschrieben.
Die 20 kV-Freileitung wurde später im Siedlungsbereich abgebaut und unterirdisch verlegt, die 110 kV-Freileitung blieb allerdings bestehen.
In den letzten Jahren wird in der Öffentlichkeit verstärkt über die Gefahren von Elektrosmog diskutiert. Es wird gefordert, Starkstromfreileitungen über Wohngebieten grundsätzlich durch Erdkabel zu ersetzen.
Im Stadtteil Hussengut hat sich aus diesem Grund eine Bürgerinitiative gebildet und erreicht, dass die Stadt Bayreuth die Trasse für die Erdverkabelung genehmigt und in den Flächennutzungsplan aufgenommen hat. Die Frage der Finanzierung ist jedoch nach wie vor ungeklärt.
Die Siedlergemeinschaft Laineck hat daraufhin mit Unterstützung der Stadträtin Karin Heimler im März 2006 die gleiche Behandlung für die Siedlung Laineck beantragt.
Die Aktion brachte Erfolg. Im Flächennutzungsplan ist jetzt folgender Vermerk vorgetragen:
„Da die Stadt Bayreuth beabsichtigt, die elektrischen 110-KV-Hochspannungsleitungen im bebauten Bereich des Hussengutes, des Schießhauses sowie der Siedlung Laineck unterirdisch zu verlegen, sieht der aktuelle FNP-Entwurf in diesen Bereichen eine unterirdische Leitung (angestrebt) vor.“ (Stadtratsbeschluss vom 23.04.2008)