Folgende Geräte stehen zum Verleih an unsere Mitglieder zur Verfügung

Geräte zum Verleih an die Mitglieder der Siedlergemeinschaft Laineck e.V.
Stand: 01.10.2022

Bezeichnung Stück Unkostenbeitrag
Leise-Häcksler SABO 220L 1 2,50 Euro / je Tag
Trennflex „Bosch“ 1,8 Kw, 230 mm Scheibe
mit 1 Trennscheibe
1 5,00 Euro / je Tag
Schlagbohrmaschine „Bosch“ UBH 2/20 SE
mit Koffer und Zubehör
1 2,50 Euro / je Tag
SDS – Mauerbohrer 6 – 12 mm, 100 mm lang – Satz 1 Satz
SDS – Mauerdurchbruchbohrer 14 mm, 534 mm lang 1
SDS – Mauerdurchbruchbohrer 16 mm, 550 mm lang 1
Kärcher Hochdruckreiniger 620 M
Zubehör: Waschbürste, Dreckfräser
1 2,50 Euro / je Tag
Fassadengerüst 10×10 m mit Zubehör 1 20,00 Euro / je Woche (Mindestsatz)
2,50 Euro / jeder weitere Tag
Fassadengerüst Teilgerüst bis 4 Felder 1 10,00 Euro / je Woche (Mindestsatz)
1,00 Euro / jeder weitere Tag
Leitern:
Bockleiter 2-tlg., 3,10 m hoch, 2×12 Stufen 1 1,00 Euro / je Tag
Ausziehleiter 3-tlg., 3×9 Sprossen 1 1,00 Euro / je Tag
Garten-Pavillon mit je 3 Seitenteilen 1 2,50 Euro / je Tag
Biertischgarnituren
(je 1 Tisch + 2 Bänke)
6 1,00 Euro / je Garnitur und Tag
Astschere „Wolf“ 80 cm lang 1 1,00 Euro / je Tag
Baumschere Wolf „Multi-Star“
bestehend aus:1 Profi-Baumschere RC-VM (bis 40 mm Aststärke)
und 1 Profi-Astsäge RE-PM
1 1,00 Euro / je Tag

Bitte beachten Sie hierbei die Richtlinien zum Geräteverleih!

Gerätewarte:

Scherer, Stefan – Tel. 0174-4775279

Gerüst
Wopperer, Peter – Tel. 0921-980520
Hantzsche, Uwe


Richtlinien zum Geräteverleih

Die Geräte dürfen nur im bzw. auf dem Objekt, für das die Mitgliedschaft besteht, genutzt werden.
Die Geräte dürfen ohne Einverständnis der Gerätewarte nicht an Dritte (auch nicht an andere Mitglieder) weitergegeben werden.
Die Geräte sind sorgsam zu behandeln.
Reparaturkosten für Schäden an Geräten, die nicht auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind, werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.
Sicherheitsvorkehrungen sind strikt einzuhalten.
Für Personen- und Sachschäden, die bei Überführung oder Benutzung der Geräte entstehen, übernimmt die Siedlergemeinschaft keine Haftung.
Die Geräte sind unmittelbar nach Beendigung der Arbeiten sauber zurückzugeben, Mängel sind dem Gerätewart anzuzeigen und die Leihgebühr ist zu entrichten.