Folgende Geräte stehen zum Verleih an unsere Mitglieder zur Verfügung
Geräte zum Verleih an die Mitglieder der Siedlergemeinschaft Laineck e.V.
Stand: 01.10.2022
Bezeichnung | Stück | Unkostenbeitrag |
Leise-Häcksler SABO 220L | 1 | 2,50 Euro / je Tag |
Trennflex „Bosch“ 1,8 Kw, 230 mm Scheibe mit 1 Trennscheibe |
1 | 5,00 Euro / je Tag |
Schlagbohrmaschine „Bosch“ UBH 2/20 SE mit Koffer und Zubehör |
1 | 2,50 Euro / je Tag |
SDS – Mauerbohrer 6 – 12 mm, 100 mm lang – Satz | 1 Satz | – |
SDS – Mauerdurchbruchbohrer 14 mm, 534 mm lang | 1 | – |
SDS – Mauerdurchbruchbohrer 16 mm, 550 mm lang | 1 | – |
Kärcher Hochdruckreiniger 620 M Zubehör: Waschbürste, Dreckfräser |
1 | 2,50 Euro / je Tag |
Fassadengerüst 10×10 m mit Zubehör | 1 | 20,00 Euro / je Woche (Mindestsatz) 2,50 Euro / jeder weitere Tag |
Fassadengerüst Teilgerüst bis 4 Felder | 1 | 10,00 Euro / je Woche (Mindestsatz) 1,00 Euro / jeder weitere Tag |
Leitern: | ||
Bockleiter 2-tlg., 3,10 m hoch, 2×12 Stufen | 1 | 1,00 Euro / je Tag |
Ausziehleiter 3-tlg., 3×9 Sprossen | 1 | 1,00 Euro / je Tag |
Garten-Pavillon mit je 3 Seitenteilen | 1 | 2,50 Euro / je Tag |
Biertischgarnituren (je 1 Tisch + 2 Bänke) |
6 | 1,00 Euro / je Garnitur und Tag |
Astschere „Wolf“ 80 cm lang | 1 | 1,00 Euro / je Tag |
Baumschere Wolf „Multi-Star“ bestehend aus:1 Profi-Baumschere RC-VM (bis 40 mm Aststärke) und 1 Profi-Astsäge RE-PM |
1 | 1,00 Euro / je Tag |
Bitte beachten Sie hierbei die Richtlinien zum Geräteverleih!
Gerätewarte:
Scherer, Stefan – Tel. 0174-4775279
Gerüst
Wopperer, Peter – Tel. 0921-980520
Hantzsche, Uwe
Richtlinien zum Geräteverleih
Die Geräte dürfen nur im bzw. auf dem Objekt, für das die Mitgliedschaft besteht, genutzt werden.
Die Geräte dürfen ohne Einverständnis der Gerätewarte nicht an Dritte (auch nicht an andere Mitglieder) weitergegeben werden.
Die Geräte sind sorgsam zu behandeln.
Reparaturkosten für Schäden an Geräten, die nicht auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind, werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.
Sicherheitsvorkehrungen sind strikt einzuhalten.
Für Personen- und Sachschäden, die bei Überführung oder Benutzung der Geräte entstehen, übernimmt die Siedlergemeinschaft keine Haftung.
Die Geräte sind unmittelbar nach Beendigung der Arbeiten sauber zurückzugeben, Mängel sind dem Gerätewart anzuzeigen und die Leihgebühr ist zu entrichten.