1.1. Gründerzeit  –  1932 bis 1935

Gekürzter Beitrag aus der Festschrift zur 50-Jahr-Feier, die Siedlerfreund Hans Popp kurz vor seinem Tod im Jahr 1983 fertigstellen konnte.

1932 war ein sehr bewegtes Jahr, nicht nur für Bayreuth, sondern auch für ganz Deutschland. Vor dem Hintergrund der 6 Millionen Arbeitslosen, Notverordnungen, Reichstags- und Reichspräsidentenwahlen, politischen Provokationen und Beschränkungen auf gemeindlicher Ebene gehörte Mut dazu, Siedlungshäuser zu erstellen und dabei die ohnedies hohe Verschuldung nicht noch höher werden zu lassen. Wenn die Siedlerstellen trotz allem ausgeführt werden konnten, so ist dies in erster Linie den seinerzeit tätigen Stadträten und Gemeindebeamten und der Tatsache zu verdanken, dass man die vom Reich angebotenen Geldmittel nicht verfallen lassen, sondern für die Versorgung finanziell schwächer gestellter Familien mit zweckmäßigen Wohnungen einsetzen wollte. Außerdem wollte man den heimischen Baubetrieben Arbeitsmöglichkeiten schaffen. Die Abkehr von der Mietskaserne zum einfachen Eigenheim wurde durch die Siedlungsbauten in die Tat umgesetzt.

Anfang April 1932 war im Stadtrat bekannt gegeben worden, dass voraussichtlich für 30 Siedlerstellen Reichsmittel von je 2.500 RM zugeteilt werden; es lagen jedoch schon fast 100 Meldungen vor. Die Bewerber, möglichst Bauarbeiter oder Handwerker, mussten durch eigene Arbeitsleistung 500 Mark aufbringen. Sie erhielten für die Dauer der Arbeiten Arbeitslosen-, Krisen- oder Wohlfahrtsunterstützung weiterbezahlt.

Bereits am 18.4.1932 beschäftigte man sich im Stadtrat mit der Platzfrage. Der endgültige Standort wurde in der Stadtratssitzung am 25.4.1932 mit einer knappen Mehrheit an der Lainecker Straße festgelegt. Die Baupläne des Stadtbauamtes für „30 Siedlerstellen in Form von 15 soliden Doppelhäusern“ wurden genehmigt und 2000 Mark für Straßenbau, 400 Mark für die elektrische Anlage und 1 000 Mark für die Wasserleitung bewilligt.

Am 19.5.1932 berichtete das Bayreuther Tagblatt aus der Stadtratssitzung vom 18.5.1932 ausführlich über die Stadtrandsiedlung Laineck:

„ … Mit heute eingelaufener Entschließung des Staatsministeriums des Äußern, für Wirtschaft und Arbeit, Abt. Arbeit wurde der Errichtung der 30 Siedlerstellen, für welche mit Bewilligungsbescheid vom 26.4.1932 ein Reichsdarlehen von 75000 RM gewährt wurde, auf dem städtischen Grundstück an der Lainecker Straße zugestimmt … Die Eingemeindungsverhandlungen sind möglichst zu beschleunigen. Entsprechend einem Finanzbeschluss vom 13.5.1932 ist nun zu beantragen, dass das Siedlungsgelände zu 7,568 ha aus der Gemeinde Laineck nach der Gemeinde Bayreuth und zum Tausch dafür die zum früheren Exerzierplatz und zum Stadtbezirk Bayreuth gehörige Fläche von 7,625 ha, östlich der Staatsstraße gelegen, nach Laineck eingemeindet wird. … Die Leistungen des einzelnen Siedlers werden festgelegt auf der Grundlage eines Erbpachtzinses von 4 Pfg. für den qm 28 RM jährlich, auf die vorgeschriebene Verzinsung und Tilgung zu 3 % in den ersten 3 Jahren, 4 % und 1 % Tilgung ab 4. Jahre, ferner ist pro Siedlerstelle ein Betriebs- und Verwaltungskostenbeitrag von 22 RM zu berechnen. Der Siedler hat also pro Jahr für Miete, Pacht etc. insgesamt ungefähr 175 RM aufzubringen.“

„Dreißig Siedler bauen sich ein Heim“ stand am 3.6.1932 in den Tageszeitungen. Die vorstädtische Kleinsiedlung an der Lainecker Straße war im Bau begriffen. Der Gemeinderat Laineck und der Bezirk hatten der Eingemeindung zugestimmt (die Hölzleinsmühle und das Riedelsgut wurden übrigens erst im Jahr 1939 eingemeindet).

Jedes Haus erhielt im Erdgeschoss eine Wohnküche und zwei Schlafräume. Das Dachgeschoss war zu zwei weiteren Schlafkammern ausbaufähig. Ein Kellerraum bot Platz zur Aufbewahrung von Kohlen und Nahrungsmitteln. Der Hausflur verband Wohnhaus und Waschküche bzw. Stallanbau, der zur Haltung von Kleintieren wie Ziegen, Kaninchen und Geflügel geeignet war. Jedes Doppelhaus erhielt einen gemeinsamen Strom- und Wasseranschluss.

Bis vor Beginn der Zusagen an die Siedler lagen 135 Bewerbungsgesuche vor.

In der Sitzung des Stadtrates vom 8.6.1932 referierte OB Schmitz ausführlich über die Kleinsiedlung. Er erwähnte u. a. dass es der günstige Baugrund ermögliche, dass die Baukosten außerordentlich gering würden und dass selbst der größte Teil der Mauersteine aus dem kiesigen Boden angefertigt werden könne. Danach wurden die Arbeiten an zahlreiche ortsansässige Handwerksbetriebe vergeben.

Um die Siedlungsbauten noch zu beschleunigen, wurde am 18.7.1932 beschlossen, im Wege des freiwilligen Arbeitsdienstes 6 junge Erwerbslose gegen eine tägliche Vergütung von 2 Mark an den Bauarbeiten teilnehmen zu lassen. Außerdem sollte allen an den Siedlungsarbeiten Beteiligten eine kräftige Mittagskost zum Preis von 25 Pfg. verabreicht werden, die aus städt. Mitteln bezahlt wurde. In der gleichen Sitzung gab der Referent bekannt, dass für noch weitere 16 Siedlerstellen Reichsmittel zur Verfügung gestellt werden.

In der Stadtratssitzung am 1.8.1932 wurde beschlossen, die Reichsdarlehen für diese 16 Klein¬siedlungshäuser in Höhe von 40.000 RM anzunehmen, die staatsaufsichtliche Genehmigung der Kreisregierung einzuholen, als Platz für die Siedlung Gelände an der Lainecker Straße zur Verfügung zu stellen und für jede Stelle ca. 700 qm abzugeben. Unter 180 Bewerbern mussten 16 ausgewählt werden.

Am 5.9.1932 hatten bereits 13 Siedler mit den Bauarbeiten begonnen. Die Lainecker Kleinsiedlung war am 26.11.1932 soweit fertig, dass der letzte Richtbaum aufgesetzt werden konnte. Aus diesem Grunde wurde eine schlichte Hebefeier abgehalten, zu der Vertreter des Stadtrates, der Baufirmen und die Siedler gekommen waren. Den Richtspruch, der von dem heimischen Mundartdichter Einsiedel verfasst worden war, sprach Zimmererpolier Werner:

„… für heut wär der letzte Schlag getan, der Baum steht fest, strebt Himmel an,
weit sichtbar als bekanntes Zeichen, dass fertig ist, was zu erreichen
von der gesamten Siedlerschar bis heute menschenmöglich war …“

Bürgermeister Popp überbrachte die Wünsche der Stadt und freute sich über das Gelingen des Werkes, das vielen in Not befindlichen Familien Heimstatt und Hoffnung werden solle. Noch vor Weihnachten sollten ca. 30 Häuser bezogen werden.

Bei der am 16.6.1933 durchgeführten Volkszählung wurden für die Siedlung Laineck, deren Eingemeindung noch nicht erfolgt war, 47 Haushaltungen mit 292 Personen festgestellt (die Stadt Bayreuth hatte damals übrigens 37.199 Einwohner).

In der Sitzung des Stadtrates vom 14.7.1933 gab Bürgermeister Popp bekannt, dass die Eingemeindung der Siedlung Laineck antragsgemäß durch Ministerialentschluss zum 1.7.1933 genehmigt worden ist.

In den Jahren danach wollte man nicht nur Eigenheime schaffen, sondern durch die Bewirtschaftung eines eigenen Stück Landes erreichen, dass die Siedler einen Teil ihres Nahrungsbedarfes selbst erzeugen konnten. Ziel war die völlige Selbstversorgung mit Kartoffeln und Gemüse, sowie die teilweise Versorgung mit tierischen Erzeugnissen (Milch, Eier, Fleisch) durch die Kleintierhaltung, evtl. auch auf Zusatzpachtland.

Anfang 1935 wurden der Stadt für die Siedlung Laineck 8 neue Siedlerstellen bewilligt, mit deren Bau am 26.8.1935 begonnen werden konnte; am 19.10.1935 fanden die Hebefeiern statt. Die Siedlung Laineck bestand nunmehr aus insgesamt 54 Häusern; die Fläche war nun vollständig aufgeteilt. Erst nach Fertigstellung der im Bau befindlichen Reichsautobahn sollte wieder neues Siedlungsgelände erschlossen werden.

Siedlerjugend 1942:

1.2. Das Reichsheimstättengesetz

Für das Siedlergrundstück galten die Bestimmungen des Reichsheimstättengesetzes (RHG). Der Reichsheimstättenvermerk war im Grundbuch eingetragen. Ausgeber der Reichsheimstätte war die Stadt Bayreuth.
Durch das RHG wurde das Eigentumsrecht an Immobilien aus sozialen Gründen eingeschränkt. Der Besitz sollte vor möglichen Gläubigern geschützt werden. Dem Heimstätter und seiner Familie sollte das Eigentum auf Dauer erhalten werden. Dem Ausgeber (Stadt Bayreuth) stand ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu. Für die Belastung oder Teilung des Grundstücks war die Zustimmung des Ausgebers erforderlich.

Hauptsächliche Vorteile für den Heimstätter waren Schutz vor Zwangsversteigerung, Steuer- und Gebührenbefreiung für Grunderwerb, Beurkundung, Grundbucheintragung, Baugenehmigung, Vermessung.

Das Reichsheimstättengesetz wurde aufgehoben mit dem „Gesetz zur Aufhebung des RHG vom 17.6.1993“.

1.3. Entwicklung und Infrastruktur

Die Wasserversorgung der Siedlung Laineck erfolgte seit 1933 direkt von der an der Warmensteinacher Straße vorbeiführenden Zuleitung aus dem Fichtelgebirge. Als beim Autobahnbau diese Leitung wegen des Brückenbaus verlegt werden musste, wurde gleichzeitig eine Hauptleitung in der Bernecker Straße verlegt, an welche die Siedlung am 12.6.1936 angeschlossen wurde. Im Jahr 1970 musste, von dem im Jahre 1959 erbauten Pumpwerk Laineck, eine Hauptleitung durch die Siedlung zum Industriegelände gelegt werden. Danach bezog die Siedlung ihr Wasser fast ausschließlich von den Brunnen der Wasserversorgungsanlage Laineck, bis diese im Jahr 2003 stillgelegt wurden. Seit diesem Zeitpunkt erhalten wir unser Trinkwasser vom Hochbehälter Hohe Warte. Es handelt sich dabei um weiches Wasser aus Fichtelgebirgsquellen und der Ködeltalsperre.

Die Siedlung Laineck war seit der Gründung mit fortlaufenden Hausnummern versehen. Nach Änderung verschiedener Straßenbezeichnungen in der früheren Gemeinde Laineck wurden auch in der Siedlung ab 19.10.1960 Straßennamen – Warmensteinacher Straße, Bühlweg und Leiteweg – eingeführt.

Nachdem im Jahre 1961 der Kanal vom Bundeswehrgelände durch die Siedlung Laineck gelegt worden war, konnten auch die Seitenkanäle innerhalb des Siedlungsgeländes errichtet und die einzelnen Wohnhäuser angeschlossen werden. Jetzt erst konnten die hygienischen Verhältnisse durch Einbau von WC-Anlagen und Bädern erheblich  verbessert werden.

Nach der Verkabelung der Stromversorgung und Entfernung der Freileitungen mit ihren Dachständern sowie der Errichtung der Straßenbeleuchtung und teilweisen Erneuerung der Wasserleitungen in den Jahren 1972/73 wurden alle Siedlungsstraßen asphaltiert. Dies hat wesentlich zur Verbesserung und Verschönerung der Siedlung beigetragen.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 21.12.1977 dem Verkauf der städtischen Erbbaurechtsgrundstücke in der Siedlung Laineck zugestimmt und somit allen Erbbaurechtsnehmern die Möglichkeit eröffnet, ihre Grundstücke anzukaufen. Auf die Initiative von Siedlerfreund Hans Gräbner hin konnte der ursprünglich geplante Kaufpreis von 23.- DM /qm nochmals deutlich reduziert werden und wurde schließlich auf 17.-DM/qm festgesetzt. Von diesem Angebot haben fast alle Siedler Gebrauch gemacht.

1.4. Der Beginn des “Telefonzeitalters”

Ein Beitrag von Siedlerfreund Karl Sticht

Vor 40 Jahren war selbst ein ganz normaler Telefonanschluss für Privatpersonen eher die Ausnahme.
Ortsgespräche führte man aus einer Telefonzelle, in unserem Fall stand die nächste in St. Georgen gegenüber der Ordenskirche, oder man bemühte sich zur Post. Dort wurden auch Ferngespräche vermittelt und Telegramme angenommen. Die Zustellung der Telegramme beim Empfänger erfolgte durch den Telegrammboten.
Als ich 1966 in der Siedlung einzog, beantragte ich beim Fernmeldeamt der Bundespost (jetzt Telekom) mehrmals die Einrichtung eines Telefonanschlusses. Leider reichten die vorhandenen Leitungen nicht aus.
Erst im November 1969 war es dann soweit. Zusammen mit einer weiteren Familie aus dem Bühlweg erhielt ich einen so genannten “Zweieranschluss”. Jeder hatte zwar seine eigene Telefonnummer, es konnte aber nur einer telefonieren oder angerufen werden. Beim anderen “Zweierpartner” war solange die Leitung tot. Das war aber nicht weiter schlimm, wir  waren ja nicht verwöhnt. Erst im Oktober 1979, nachdem genügend Leitungen vorhanden waren, wandelte das Fernmeldeamt den Zweieranschluss in einen Einzelanschluss um.

1970/71 stellte die Post ein Telefonhäuschen auf dem “Freien Platz” in der Siedlung auf, das Ende der 90er Jahre wieder still verschwand.

Die weitere Entwicklung:
1987 erfolgte der Kabelanschluss an das Breitbandnetz. Zuerst nur für Fernsehempfang, später auch für Festnetz und Internet.
Mitte der 1990er Jahre wurde aus dem Fernmeldedienst der Bundespost die private Deutsche Telekom. Zu dieser Zeit begann auch der Siegeszug von Mobiltelefon und Internet.

1.5. Kirchenzugehörigkeit

Die evangelischen Christen aus der Siedlung Laineck gehörten zunächst  zur Kirchengemeinde Bayreuth – St. Georgen (Ordenskirche), diejenigen aus dem Ort Laineck dagegen seit jeher zur seit 1564 selbständigen Kirchengemeinde St. Johannis. Im  Jahre 1972, nach Neubau der Epiphaniaskirche, sollten die Siedler der Kirchengemeinde Laineck angeschlossen werden.

Die Siedler protestierten dagegen u. a. in einer Versammlung im Gemeindesaal Hammerstatt, in der Herrn Pfarrer Laßmann die Bedenken vorgetragen wurden. Die Aktion brachte keinen Erfolg.
Am 1.10.1980 erfolgte die Umgemeindung. Heute sind die evangelischen Siedler fest in das rege Gemeindeleben der Epiphaniaskirche integriert.
Die katholischen Christen gehören nach Laineck zur Kirche St. Johannes-Nepomuk Bayreuth-Laineck.
Die beiden Kirchen führen gemeinsame Veranstaltungen durch.

1.6. Schulzugehörigkeit

Wegen der Sprengeländerung zwischen den Volksschulen St. Georgen und Laineck sollten nach langen Diskussionen die Kinder der Siedlung Laineck ab dem Schuljahr 1981 die Schule Laineck besuchen.